Quarantäne

Quarantäne
Qua|ran|tä|ne [karan'tɛ:nə], die; -, -n:
vorübergehende Isolierung von Personen, Tieren, die von einer ansteckenden Krankheit befallen sind oder bei denen Verdacht darauf besteht (als Schutzmaßnahme gegen eine Verbreitung der Krankheit):
über jmdn., einen Ort, ein Schiff Quarantäne verhängen; die Quarantäne aufheben; in Quarantäne kommen, müssen; jmdn., etwas unter [eine vierwöchige] Quarantäne stellen; unter Quarantäne stehen.

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Qua|ran|tä|ne 〈[ ka-] f. 19Isolierung (von Personen od. Tieren) als Schutzmaßnahme gegen Einschleppung od. Verbreitung von epidemischen Krankheiten ● in \Quarantäne legen; in \Quarantäne liegen; jmdn. unter \Quarantäne stellen [<frz. quarantaine u. a. „Zeitraum von 40 Tagen“; zu quarante „vierzig“; verwandt mit Quader]

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Qua|ran|tä|ne [ka… ], die; -, -n [frz. quarantaine, eigtl. = Anzahl von 40 (Tagen), zu: quarante < vlat. quarranta < lat. quadraginta = vierzig; nach der früher üblichen vierzigtägigen Hafensperre für Schiffe mit seuchenverdächtigen Personen]:
vorübergehende Isolierung von Personen, Tieren, die von einer ansteckenden Krankheit befallen sind od. bei denen Verdacht darauf besteht (als Schutzmaßnahme gegen eine Verbreitung der Krankheit):
über jmdn., einen Ort, ein Schiff Q. verhängen;
das Schiff liegt in Q.;
jmdn., etw. unter [eine vierwöchige] Q. stellen.

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Quarantäne
 
[französisch quarantaine, eigentlich »Anzahl von 40 (Tagen)«] die, -/-n,  
 1) Medizin: seuchenhygien. Maßnahme zur Verhütung einer Einschleppung epidemischer Infektionskrankheiten von Mensch und Tier durch den Land-, See- oder Luftverkehr. Sie ist durch das Bundes-Seuchengesetz sowie entsprechende nationale und internationale Vorschriften (Weltgesundheitsorganisation) geregelt und besteht in befristeter Isolierung von Personen, gegebenenfalls auch von Transportmitteln, Gebäuden, deren Dauer sich an der Inkubationszeit der betreffenden Krankheit orientiert, sowie in Impfung, Beobachtung und Desinfektionsmaßnahmen. Quarantäne wird bei Erkrankung und Krankheitsverdacht unter Einbeziehung möglicher Kontaktpersonen verhängt und betrifft gegenwärtig v. a. Cholera, Gelbfieber, Fleckfieber und Rückfallfieber.
 
 
Isolierungsmaßnahmen wurden besonders zur Abwehr der Pest in Norditalien (Venedig, Neapel, Ancona) schon im frühen 14. Jahrhundert durch Einrichtung von Quarantäneanstalten auf kleinen Inseln eingeführt; eine zeitliche Festlegung der Absonderung von Krankheitsverdächtigen auf 30 Tage (»Trentina«), später auf 40 Tage erweitert, wurde erstmals 1377 in Ragusa (heute Dubrovnik) getroffen.
 
 2) Völkerrecht: moderne amerikanische Bezeichnung für eine Blockade beziehungsweise wirtschaftliche und politische Isolierung eines Landes; von Präsident F. D. Roosevelt in seiner Quarantänerede in Chicago am 5. 10. 1937 gebraucht als Bezeichnung für die von ihm befürwortete Politik der kollektiven Eindämmung gegenüber dem expansionistischen Japan und den faschistischen Staaten Europas. Im Verlauf der Kubakrise 1962 wurde der Begriff von den USA für die Maßnahmen der amerikanischen Flotte auf hoher See zur Verhinderung der Lieferung sowjetischer Mittelstreckenraketen nach Kuba verwendet.
 

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Qua|ran|tä|ne [ka...], die; -, -n [frz. quarantaine, eigtl. = Anzahl von 40 (Tagen), zu: quarante < vlat. quarranta < lat. quadraginta = vierzig; nach der früher üblichen vierzigtägigen Hafensperre für Schiffe mit seuchenverdächtigen Personen]: vorübergehende Isolierung von Personen, Tieren, die von einer ansteckenden Krankheit befallen sind od. bei denen Verdacht darauf besteht (als Schutzmaßnahme gegen eine Verbreitung der Krankheit): über jmdn., einen Ort, ein Schiff Q. verhängen; die Q. aufheben; in Q. kommen, müssen; ein Schiff in Q. legen, nehmen; das Schiff liegt in Q.; jmdn., etw. unter [eine vierwöchige] Q. stellen; unter Q. stehen; Ü Die letzten Wochen vor den Olympischen Spielen hat Lewis zu Hause in Houston trainiert, in Q. (Weltwoche 26. 7. 84, 25).

Universal-Lexikon. 2012.

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